Nutzungsbedingungen für Token-/Wiederkehrende Zahlungen (Recurring Payment)

Da Token-/Wiederkehrende Zahlungen (Recurring Payment) Raum für Missbrauch bieten, sind wir verpflichtet, unsere Partner zum Schutz unserer Benutzer zu überprüfen. Barion behält sich das Recht vor, Genehmigungen subjektiv zu beurteilen, d. h. wenn Sie die nachstehenden Bedingungen erfüllen, bedeutet das nicht, dass Sie auch eine Genehmigung erhalten. Zur Genehmigung untersuchen wir:

  • das erwartete Transaktionsvolumen,
  • die Daten der Organisation,
  • seit wann die Organisation existiert,
  • wer die Eigentümer sind,
  • die Angaben der Organisation (z. B. Geschäftstätigkeit).
  • Den Ruf der Organisation prüfen wir im Internet.
  • Die Organisation darf keine Steuerschulden haben (ein Nachweis ist einzureichen, wenn sie nicht unter den Steuerzahlern ohne öffentlich-rechtlicher Schuld aufgeführt ist).
  • Die Organisation muss uns Bankinformationen über Folgendes bereitstellen:
    • seit wann es das Bankkonto führt,
    • ob sie ihrer Zahlungsverpflichtung pünktlich nachkommt,
    • ob es auf ihrem Konto ein Jahr vor Angebotsversand für mehr als 30 Tage offene Forderungen gab.
  • Die Beschreibung der wiederkehrenden Zahlung muss eindeutig in den
    • AGB oder sonstigen Verträgen der Annahmestelle enthalten sein bzw.
    • muss bei Produktvorstellungen/Bestellungen/Käufen vorgezeigt werden,
      • wann welche Beträge abgebucht werden und
      • wie die Dienstleistung gekündigt werden kann.
  • Bei der Bestellung muss der Kunde den Zahlungsprozess separat, auf digitale Weise akzeptieren (z. B. durch Aktivierung eines Kontrollkästchens).
  • Des Weiteren muss angegeben werden, dass die Barion Payment Zrt. auf den Kontoauszügen aufgeführt wird, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Die obigen Punkte prüfen wir
    • vor Einschaltung (Testserver)
    • bzw. im Rahmen eines Testkaufs stichprobenartig.
    • Die Annahmestelle muss sich im überprüften Status befinden, d. h. sie muss per Videochat identifiziert werden. Hier können Sie mehr über die Videoidentifizierung, hier über die notwendigen Dokumente lesen.
    • Prüfung der Unterlagen der Organisation (Firmenregisterauszug, Gründungsurkunde usw.)
    • und die Videoidentifizierung des Prokuristen (Vorlage von Identifizierungsdokumenten, Abgabe diverser Erklärungen).
    • Im Falle von Beschwerden können wir den Zugriff auf die Barion-Geldbörse auf der Grundlage der Anzahl und des Betrags der Beschwerden einschränken:
    • bei vereinzelten Beschwerden und kleineren Beträgen prüfen wir den Fall (wir schränken den Zugriff auf die Geldbörse nicht ein),
    • bei mehreren Beschwerden und größeren Beträgen schränken wir Auszahlungen ein, die Entgegennahme funktioniert jedoch weiterhin,
    • bei einer extrem hohen Beschwerdezahl oder einem extrem hohen Betrag setzen wir die Leistung aus.

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