Für die Videoidentifizierung notwendigen Dokumente

Auszug aus dem Handelsregister oder andere Bescheinigung über die Registration, Begründung der Organisation

Bitte beachten Sie darauf:

  • wir nehmen nur Dokumente an, die nicht älter als 30 Tage sind,
  • es ist von der zuständigen Behörde in elektronischer Form ausgestellt und elektronisch unterzeichnet. (Wenn nicht verfügbar eine gescannte Kopie des Originals.),
  • z.B. bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister.

Zur Überprüfung der Erklärungen der tatsächlichen Gesellschafter erforderliche Unterlagen

  • Originaldokument in elektronischer Form und auch elektronisch unterzeichnet, das die Person des wirtschaftlichen Eigentümers ohne Zweifel beweist. z.B. Gründungsurkunde, Aktienbuch.
  • Amennyiben az eredeti papír alapú dokumentumot szkennelted és ezt küldted meg a részünkre, ezt a videohívás alatt szükséges az ügyintézőnek felmutatni.Wenn dass nicht verfügbar ist, müssen Sie eine gescannte Kopie des Originaldokumentes anbringen, die während der Videoidentifizierung angezeigt werden soll.

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