Für die Videoidentifizierung notwendigen Dokumente
Auszug aus dem Handelsregister oder andere Bescheinigung über die Registration, Begründung der Organisation
Bitte beachten Sie darauf:
- wir nehmen nur Dokumente an, die nicht älter als 30 Tage sind,
- es ist von der zuständigen Behörde in elektronischer Form ausgestellt und elektronisch unterzeichnet. (Wenn nicht verfügbar eine gescannte Kopie des Originals.),
- z.B. bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister.
Zur Überprüfung der Erklärungen der tatsächlichen Gesellschafter erforderliche Unterlagen
- Originaldokument in elektronischer Form und auch elektronisch unterzeichnet, das die Person des wirtschaftlichen Eigentümers ohne Zweifel beweist. z.B. Gründungsurkunde, Aktienbuch.
- Amennyiben az eredeti papír alapú dokumentumot szkennelted és ezt küldted meg a részünkre, ezt a videohívás alatt szükséges az ügyintézőnek felmutatni.Wenn dass nicht verfügbar ist, müssen Sie eine gescannte Kopie des Originaldokumentes anbringen, die während der Videoidentifizierung angezeigt werden soll.
Wir werden Sie so bald wie möglich per E-Mail kontaktieren. Wenn Sie per Telefon kontaktiert werden möchten, werden wir Sie innerhalb Ihres bevorzugten Zeitraumes anrufen.